Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Hochzeitsfotografien, Fotoreportagen und damit zusammenhängende Dienstleistungen
Einleitung
Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und der candida & max jan Photography GbR gelten ausschließlich die nachfolgend beschriebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen von Kunden erkennt candida & max jan Photography GbR (nachfolgend auch kurz: c&mj) nicht an, es sei denn, ihre Geltung wurde ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäftsbeziehungen der Vertragsparteien, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich in die spätere Vereinbarung aufgenommen werden. „Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle von c&mj hergestellten Produkte, egal in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, gedruckte oder belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digitale Bilder in Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern, Videos etc.)
1. Vertragspartner, Anschrift
Vertragspartner für alle Rechtsgeschäfte ist die Max Jan Heinrich und Candida Heinrich-Piras GbR, vertreten durch die Gesellschafter Max Jan Heinrich und Candida Heinrich-Piras Elisabeth-Kirch-Str.22, 67659 Kaiserslautern. Telefon: +49 178 1987061 Email: info@candidaundmaxjan.de Web: www.candidaundmaxjan.de Die Steuernummer lautet 19/064/30123 beim Finanzamt Kaiserslautern.
2. Vertragsschluss
Ein Angebot an den Auftraggeber ist für c&mj bezüglich des Termins der Hochzeitsfotografie nur im Sinne einer Vormerkung zu sehen und hat eine Gültigkeit von max. 10 Tagen. Eine Bindung kommt erst nach verbindlicher Beauftragung und Überweisung der unter Ziff. 3. Preise, Versandkosten genannten Anzahlung an c&mj durch den Auftraggeber zustande. Eine verbindliche Bestellung durch den Auftraggeber gegenüber c&mj ohne vorhergehendes Angebot von c&mj stellt ein Angebot zum Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung dar. Durch die Abgabe einer Bestellung bzw. durch die Annahme eines Angebots der c&mj akzeptiert der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
3. Preise, Versandkosten
Für die Herstellung der Fotos gilt das vereinbarte Honorar. Das Honorar versteht sich bei Endverbrauchern inkl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Bei Aufträgen zur Hochzeitsfotografie/ Fotoreportage wird ein erstes Reservierungshonorar von EUR 1000,00 berechnet (wird vom Gesamtbetrag abgezogen). c&mj bestätigt den Auftrag zur Hochzeitsfotografie / Fotoreportage und den Betrag per E- Mail und damit wird das Reservierungshonorar innerhalb von 5 Tagen in bar oder per Überweisung fällig. Der Auftraggeber erklärt mit der Zahlung der Reservierungsgebühr die Richtigkeit der Auftragsbestätigung von c&mj und bestätigt dadurch noch einmal die verbindliche Auftragsvergabe. Spätestens 14 Werktage vor dem Fototermin wird eine Teilzahlung von EUR 1200,00 fällig. Diese Teilzahlung ist unaufgefordert zu leisten. Die Restzahlung wird von c&mj nach Auftragsabwicklung initiiert. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen per E-Mail zu erhalten. An- und Abreisen von c&mj erfolgen jeweils von Kaiserslautern aus. Die jeweiligen Reisekosten werden verbindlich festgelegt. Übersteigt die An- und Abreise von c&mj den zuvor vereinbarten Umfang, oder wurde nichts dazu schriftlich vereinbart bzw. bestätigt, werden folgende Reisekosten berechnet: je gefahrenem km 0,50 EUR. Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen für die Übernachtung (gegen Beleg) in Rechnung gestellt. Sofern vereinbart, wird vom Auftraggeber ein Doppelzimmer in der Nähe des Hochzeitsortes zur Verfügung gestellt. Zur Sicherstellung einer pünktlichen Anwesenheit bei Hochzeitsterminen erfolgt in der Regel eine Übernachtung von 2 Nächten. Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten wie Materialkosten, Parkgebühren, Porto und Verpackung sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers. Essen und Getränke während der Reportage werden vom Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10 % p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. c&mj behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten. Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktionen auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers wird ein Honorar für die angefangene Verlängerungsstunde berechnet, insofern hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde. Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat oder infolge höherer Gewalt oder Witterungseinflüssen, so kann c&mj eine angemessene Erhöhung des Honorars verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann c&mj auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Tritt der Auftraggeber mit Einverständnis von c&mj vor dem vereinbarten Fototermin vom Vertrag zurück, so sind 75 % des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar an c&mj zu zahlen. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt. Anzahlungen werden bei Vertragsrücktritt oder Nichteinhalten des Fototermins nicht erstattet.
4. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Materialien und sonstige Waren (Online-Galerie, Fotobuch, etc.) Eigentum von c&mj.
5. Ausführung der Vertragspflichten
Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des ausübenden Fotografen unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des von c&mj ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten. Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste z. B. bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen abgelichtet werden. c&mj ist aber stets bemüht, dies zu erreichen, wenn dies vom Auftraggeber erwünscht ist. Während eines Portraitshootings ist das Fotografieren durch Mitbewerber oder der Gäste des Auftraggebers nicht gestattet. Insbesondere bei Halb- oder Ganztagesbuchungen sind c&mj oder deren Erfüllungsgehilfen angemessene Pausen inkl. Verpflegung zu gewähren. c&mj wählt die Bilder aus, die zur Vertragserfüllung geliefert werden. c&mj verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstandenen Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart wurden. Originaldateien, auch RAW-Aufnahmen verbleiben bei c&mj und eine Herausgabe an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen an c&mj übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber. Sofern von fotografierten Personen unter Hinweis auf deren Persönlichkeitsrecht eine Verwendung einzelner Bilder untersagt wird, erhöht sich der Vertragspreis infolge der erhöhten Abwicklungsaufwendungen um 15 %.
6. Gewährleistung/Haftung
Gegen c&mj gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben-und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens c&mj verursacht worden ist. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mit großer Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. (auch von Familienangehörigen der Gesellschafter von c&mj) c&mj zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig auf Grund höherer Gewalt zum Ausfall von c&mj kommen, bemühen sich diese (soweit vom Kunden erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht. c&mj haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Fotos. Für Schäden, die durch das Übertragen von gelieferten Daten in einem Computer entstehen, leistet c&mj keinen Ersatz. c&mj ist berechtigt, Fremdlabore, Fotobuchhersteller oder Produzenten von Hochzeitsalben, Druckereien etc. zu beauftragen. c&mj ist weiterhin berechtigt, die Aufträge mittels eigenen Personals oder mittels Fremdleistung zu erbringen. c&mj haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen. c&mj haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotos nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Für Verfärbungen im Falzbereich und auf Vorder- und Rückseite von Fotobüchern und Hochzeitsalben übernimmt c&mj keine Haftung. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt. Sollte eine Rücksendung den Auftraggeber nicht erreichen, so kann c&mj hierfür nicht haftbar gemacht werden. Ein Schadenersatz ist hiermit ausgeschlossen. Sollte die gelieferte Ware einen Fehler haben, so ist sie an c&mj zurückzusenden und kurz schriftlich mitzuteilen, um welchen Fehler es sich handelt. Die Rücksendung muss an die unter Ziff. 1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannte Anschrift erfolgen. Diese lautet: Max Jan Heinrich & Candida Heinrich-Piras GbR Elisabeth-Kirch-Str.22, 67659 Kaiserslautern c&mj wird, soweit möglich, für gelieferte Waren in angemessener Zeit Ersatz liefern oder für die Beseitigung des Fehlers sorgen. Bei fehlgeschlagener Fehlerbeseitigung bzw. Ersatzlieferung kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern. Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Regelungen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, gerechnet ab Lieferung. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen. Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe der Fotos bzw. des Werkes schriftlich bei c&mj geltend zu machen. Danach gelten die Fotos als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. Technisch einwandfreie Fotos, die wegen unterschiedlicher Ansichten über die künstlerische Gestaltung durch c&mj beim Auftraggeber möglicherweise zu enttäuschten Erwartungen führen, stellen keinen Mangel dar. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Farbdifferenzen können auch bei Fotoabzügen und Drucken jeder Art auftreten, die aus einer digitalen Datei erstellt wurden. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt. Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich von c&mj bestätigt worden sind. c&mj haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
7. Nutzungs- und Urheberrechte
Sämtliche Nutzungs- und Urheberrechte liegen auch nach Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung ausschließlich bei c&mj. Audio-, Bild- und Urheberrechte bleiben zur Gänze bei c&mj. Wird ein eingeschränktes Nutzungs- oder Vervielfältigungsrecht durch c&mj an den Kunden übertragen, ist bei öffentlicher Nutzung der Daten ein eindeutiger Hinweis auf das Urheberrecht von c&mj zu machen. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an c&mj an den Auftraggeber über. Die gewerbliche Nutzung, der gewerbliche Weiterverkauf, der gewerbliche Verleih von Waren der c&mj bzw. deren Verwendung bei öffentlichen Aufführungen oder in Fotowettbewerben bedürfen in jedem Fall vorab der schriftlichen Genehmigung durch c&mj. Jegliche technische Veränderung von gelieferten Fotodaten (Bildbearbeitung, Ausschnittsänderung u.a.) wird ausdrücklich untersagt. c&mj darf die Fotos im Rahmen der Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten etc.). Der/ die Auftraggeber erteilen hierzu mit Angebotsannahme ihr ausdrückliches Einverständnis. Wird dieses Einverständnis ausdrücklich nicht erteilt, besteht für c&mj die Notwendigkeit der Eigenwerbung durch aktuelle Hochzeitsfotos aus anderen Aufträgen. Für diesen erhöhten Aufwand gilt die zuvor schon vereinbarte Erhöhung des Auftragswerts um 15 % der Vertragssumme ebenfalls.
8. Datenschutz
Foto und Videoaufnahmen (nachfolgend Bildmaterial) sind personenbezogene Daten i.S.d. DSGVO sowie des BDSG. Vor der Aufnahme sind die Abgebildeten als Betroffene deshalb gem. Art. 13 DSGVO zu informieren. Dieser Verpflichtung wird hiermit nachgekommen: Für die Aufnahme und weitere Verarbeitung von Bilddaten verantwortlich ist: Candida Heinrich-Piras & Max Jan Heinrich GbR Elisabeth-Kirch-Str. 22 67659 Kaiserslautern Die Aufnahme und weitere Verarbeitung des Bildmaterials erfolgt zur Erfüllung eines Vertrages über die Erbringung von Fotodienstleistungen (nachfolgend Fotovertrag). Soweit die Abgebildeten selbst Vertragspartner sind, ist Rechtsgrundlage für die Aufnahme und weitere Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b) DSGVO. Soweit eine Reportagebegleitung von Feierlichkeiten wie z.B einer Hochzeit beauftragt wurde, ist es zur fotografischen/videografischen Abbildung des Tages (Reportage) notwendig, dass auch Hochzeitsgäste, die nicht Vertragspartner sind, aufgenommen werden. Die Vertragsparteien haben deshalb ein berechtigtes Interesse daran, dass die Teilnehmer der Feierlichkeit ebenfalls fotografiert werden. Rechtsgrundlage für die Aufnahme von Teilnehmern, die nicht selbst Vertragspartei geworden sind ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f) DSGVO. Das Bildmaterial wird auf eigenen Festplatten des Verantwortlichen gespeichert und im Rahmen der Bildbearbeitung/des Schnittes weiterverarbeitet. Das Bildmaterial bzw. Teile davon können außerdem bei einem Cloudanbieter zur Sicherung oder Auslieferung zusätzlich gespeichert werden. Soweit Finishingprodukte wie Fotoabzüge, Fotoalben etc. anzufertigen sind, wird das zur Anfertigung notwendige Bildmaterial an entsprechend spezialisierte Fotolabore weitergegeben. Das komplette Bildmaterial wird beginnend mit dem Aufnahmedatum i. d. R. 3 Jahre zum Jahresende gespeichert. Eine längere Speicherung kann erfolgen, soweit das Bildmaterial zur Erfüllung/Nacherfüllung des Fotovertrages über die gesetzliche Verjährung hinaus noch erforderlich ist. Der Teil des Bildmaterials der an die Auftraggeber des Fotovertrages als JPEG übergeben wurde sowie die dem übergebenen Fotomaterial zugrundeliegenden RAW-Dateien werden i. d. R. so lange gespeichert, wie es zum Nachweis des Urheberrechts des Fotografen notwendig ist. Auf diese Speicherung/Archivierung haben die Abgebildeten allerdings keinen (insbesondere schuldrechtlichen) Anspruch. Den Betroffenen steht gegenüber dem Verantwortlichen ein Recht auf Auskunft über die gespeicherten Fotos sowie auf Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung oder ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit zu, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen. Den Betroffenen steht das Recht zu, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde wegen Verstößen gegen gültiges Datenschutzrecht zu beschweren. Die zuständige Datenschutzbehörde ist: Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI Rheinland-Pfalz) Hintere Bleiche 34 55116 Mainz Telefon: +49 (0) 6131 208-2449 Telefax: +49 (0) 6131 208-2497 Webseite: https://www.datenschutz.rlp.de/ E-Mail: poststelle@datenschutz.rlp.de Die Verarbeitung digitaler Bilddaten ist zur Durchführung des Fotoauftrags aufgrund des hierüber abgeschlossenen Vertrages unbedingt notwendig. Die betroffene Person ist verpflichtet, dies zur Vertragserfüllung zu ermöglichen.
9. Anwendbares Recht, Schriftform, Teilunwirksamkeit, Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich deutsches Recht, bei Lieferungen unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Dies gilt auch bei Tätigkeiten oder Publikationen im Ausland. Mündliche Nebenabreden sind nicht wirksam. Jegliche vertragsändernde oder -ergänzenden Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für dieses Schriftformerfordernis. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages bzw. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Klauseln weiterhin wirksam. Leistungs- und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, Kaiserslautern. Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den vertraglichen Beziehungen ebenfalls Kaiserslautern.